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Stand: 2. Oktober 2026. Diese Lizenzbedingungen gelten für alle Bestellungen über die Bestellseite von MesseApp24 (wirkapp24.de/messeapp24/bestellen). Mit jeder Lieferung erhalten Sie zusätzlich einen Softwarelizenzvertrag mit Ihren konkreten Angaben (Veranstaltung, Domain, Module, Laufzeit). Weichen beide voneinander ab, gilt der Lizenzvertrag.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Sebastian Salomo – MesseApp24, Burgstädtler Str. 29, 01809 Dohna („Lizenzgeber“). Die Bestellseite richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Vereine, Kammern, Schulen, Behörden und andere öffentliche Einrichtungen („Lizenznehmer“), nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher. Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers gelten nur, wenn der Lizenzgeber ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung der Pakete auf der Bestellseite ist kein verbindliches Angebot. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Lizenznehmer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Lizenzgeber das Kundenpaket liefert, spätestens mit der Bestätigungs-E-Mail, in der die Lieferung zugesagt wird. Ein auf der Bestellseite erzeugtes Angebot (PDF) ist unverbindlich; es dient der internen Freigabe und bindet den Lizenzgeber während seiner Gültigkeit nur an den genannten Preis.

3. Leistung

Gegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Web-App „MesseApp24“ als kundenspezifisches Paket für eine Veranstaltung, mit den gewählten Modulen, Veranstalter-Editor, Handbuch und Lizenzzertifikat. Der Lizenznehmer betreibt die Software auf seinem eigenen Webspace unter der bei der Bestellung angegebenen Domain. Hosting, Einrichtung vor Ort, Redaktion der Inhalte und Schulungen sind nicht enthalten und können gesondert vereinbart werden.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise gelten je Veranstaltung und Laufzeit, in Euro, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ohne laufende Kosten je Besucherin oder Besucher. Die Rechnung wird mit der Bestellung gestellt und als PDF und XRechnung übermittelt.

Bei Zahlungsverzug kann der Lizenzgeber die Lieferung beziehungsweise die Ausstellung eines Verlängerungszertifikats bis zum Zahlungseingang zurückhalten und nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenz widerrufen.

5. Lieferung und Voraussetzungen

Die Lieferung erfolgt digital: ein Download-Link (30 Tage gültig) mit Kundenpaket, Lizenzvertrag, Übergabeprotokoll und Rechnung sowie getrennt davon die Zugangsdaten als Einmal-Link. Der Lizenznehmer stellt auf eigene Kosten bereit: eine Domain mit HTTPS, Webspace mit Apache und ausgewerteter .htaccess, PHP 8.0 oder neuer mit der Erweiterung sodium (für Server-Module) sowie FTP-Zugang. Die Einrichtung nimmt der Lizenznehmer anhand der mitgelieferten Anleitung selbst vor.

6. Nutzungsrecht, Laufzeit, Lizenzzertifikat

Der Lizenznehmer erhält für die Laufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die Software auf den lizenzierten Domains zu betreiben und Besucherinnen und Besuchern seiner Veranstaltung zugänglich zu machen. Inhalte, Farben und Konfiguration darf er frei anpassen; der Programmcode darf nicht bearbeitet und die Software nicht an Dritte weitergegeben werden, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend erlaubt.

Die Laufzeit beträgt zwölf Monate und beginnt mit der Lieferung, frühestens am bei der Bestellung gewählten Tag. Bis dahin sehen Besucherinnen und Besucher nur eine Startseite mit dem Datum; der Lizenznehmer kann die Software über seinen Vorschau-Link einrichten und testen. Die Software prüft ein digital signiertes Lizenzzertifikat. Nach Ablauf besteht eine Kulanzfrist von 14 Tagen mit Verlängerungshinweis; danach wird die Software gesperrt, das Backend bleibt zum Export und zur Löschung der Daten erreichbar. Die Software ruft höchstens alle zwei Stunden eine signierte Lizenzliste beim Lizenzgeber ab; übermittelt werden dabei nur die IP-Adresse des Servers und die Versionsnummer, keine Besucherdaten. Ist die Liste nicht erreichbar, bleibt die zuletzt gültige Lizenz unberührt.

7. Support, Updates, Verlängerung

Während der Laufzeit beantwortet der Lizenzgeber Anfragen zur Einrichtung und zum Betrieb per E-Mail an Werktagen innerhalb von zwei Werktagen. Sicherheitsaktualisierungen und Fehlerbehebungen werden während der Laufzeit kostenfrei über die Update-Funktion bereitgestellt; der Lizenznehmer spielt sie selbst ein. Spätestens 60 Tage vor Ablauf bietet der Lizenzgeber die Verlängerung um zwölf Monate zum dann gültigen Listenpreis an; nach Zahlungseingang wird ein neues Zertifikat ausgestellt.

8. Pflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist für Inhalte, Impressum, Datenschutzerklärung und alle Rechtstexte seiner Veranstaltung verantwortlich; mitgelieferte Texte sind Muster. Er hält Zugangsdaten geheim, fertigt regelmäßig Sicherungen an, spielt bereitgestellte Sicherheitsaktualisierungen zeitnah ein und nutzt die Software nur auf den lizenzierten Domains.

9. Gewährleistung und Haftung

Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Mängel sind unverzüglich in Textform zu melden und werden innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für Datenverlust haftet er nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger Sicherung zur Wiederherstellung angefallen wäre.

10. Datenschutz

Die Software läuft auf dem Server des Lizenznehmers; er ist Verantwortlicher für die damit verarbeiteten Daten. Der Lizenzgeber hat ohne Fernzugriff keinen Zugang dazu. Welche Daten der Lizenzgeber selbst bei Bestellung, Rechnungsstellung und Lizenzabgleich verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

11. Übertragung des Vertrags

Der Lizenzgeber darf den Vertrag auf einen Erwerber des Produkts MesseApp24 oder des Geschäftsbetriebs übertragen, wenn dieser in den Vertrag eintritt. Er kündigt die Übertragung mindestens 30 Tage vorher in Textform an; der Lizenznehmer kann in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen zum Übertragungszeitpunkt kündigen und erhält bereits gezahlte Vergütung für die restliche Laufzeit anteilig zurück.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dohna. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.


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